Der Abschnitt 5 zu den vorverpackten und nicht vorverpackten Lebensmitteln ist nun mit dieser Aktualisierungslieferung zunächst in der Kommentierung abgeschlossen. Die §§ 21 bis 23 FPackV berücksichtigen dabei auch die Rechtsprechung nach dem Inkrafttreten der LMIV, insbesondere aus dem Jahr 2023.
S. Weickert