113. Aktualisierung – März 2024

I Fleischhygiene und -untersuchung

Geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Durchführungs­verordnung (EU) 2015/1375

Bislang musste auf der Basis der Verordnung eine separate Berichtspflicht über das Vorkommen von Trichinen in einem Mitgliedstaat erfüllt werden. Diese Berichtspflicht wurde abgeschafft und mit dem jährlichen Zoonosebericht auf Basis der Richtlinie 2003/99/EG kombiniert. Der Kommentar wurde entsprechend angepasst.

III Anforderungen Lebensmittel, allgemein

V Zoonosen

Geflügel-Salmonellen-Verordnung

In Anlehnung an Auditempfehlungen aus dem Jahr 2015 wurde eine Anpassung des nationalen Rechts vorgenommen. Damit verbunden ist die Voraussetzung dafür, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, eine EU-Finanzhilfe zur Umsetzung des nationalen Programms zur Bekämpfung von Salmonellen zu erhalten. Die Rechtsänderungen wurden aufgenommen und der Kommentar angepasst.

AVV Zoonosen Lebensmittelkette

Durch die Änderung der 5. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 13.09.2023 wird der Zeitraum für das Zoonosen-Monitoring um weitere drei Jahre von 2024 bis 2026 verlängert. Die Kommentierung wurde entsprechend angepasst.

VIII Tierarzneimittel, Rückstände

Verordnung (EU) Nr. 37/2010

In Tabelle 1 im Anhang der Verordnung ist der Stoff Rafoxanid bereits als zulässiger Stoff für Rinder und Schafe aufgeführt. Nach Auslaufen der Geltungsdauer der vorläufigen Rückstandshöchstmenge für diesen Stoff wurde eine endgültige Rückstandshöchstmenge festgesetzt.

IX Tierschutz

Leitfaden zur Bewertung der Transport- und Schlachtfähigkeit von Schlachtschweinen

Das Vorwort zum Leitfaden wurde aktualisiert.