Geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen
Durchführungsverordnung (EU)
2015/1375
Bislang musste auf der Basis der Verordnung eine separate Berichtspflicht über das
Vorkommen von Trichinen in einem Mitgliedstaat erfüllt werden. Diese
Berichtspflicht wurde abgeschafft und mit dem jährlichen Zoonosebericht auf Basis
der Richtlinie
2003/99/EG kombiniert. Der Kommentar wurde entsprechend
angepasst.
Geflügel-Salmonellen-Verordnung
In Anlehnung an Auditempfehlungen aus dem Jahr 2015 wurde eine Anpassung des
nationalen Rechts vorgenommen. Damit verbunden ist die Voraussetzung dafür, dass
weiterhin die Möglichkeit besteht, eine EU-Finanzhilfe zur Umsetzung des
nationalen Programms zur Bekämpfung von Salmonellen zu erhalten. Die
Rechtsänderungen wurden aufgenommen und der Kommentar angepasst.
AVV Zoonosen
Lebensmittelkette
Durch die Änderung der 5. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 13.09.2023 wird
der Zeitraum für das Zoonosen-Monitoring um weitere drei Jahre von 2024 bis 2026
verlängert. Die Kommentierung wurde entsprechend angepasst.
Verordnung (EU) Nr.
37/2010
In Tabelle 1 im Anhang der Verordnung ist der Stoff Rafoxanid bereits als
zulässiger Stoff für Rinder und Schafe aufgeführt. Nach Auslaufen der
Geltungsdauer der vorläufigen Rückstandshöchstmenge für diesen Stoff wurde eine
endgültige Rückstandshöchstmenge festgesetzt.
Leitfaden zur Bewertung der Transport- und Schlachtfähigkeit von
Schlachtschweinen
Das Vorwort zum Leitfaden wurde aktualisiert.