Vorwort

Der vorliegende Kommentar zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das an die Stelle des aufgehobenen Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände­gesetz (LMBG) getreten ist, soll für alle am Lebensmittelrecht interessierten und beteiligten Kreise ein Führer durch das LFGB sein und ihnen die erforderlichen Handreichungen bieten, um das Grund­gesetz des deutschen Lebensmittelrechts in allen Fragen der täglichen Praxis anwenden zu können. Das LFGB verbindet Hergebrachtes, aus dem LMBG Bekanntes mit den neuen Vorschriften und Begriffsbestimmungen, die über die so genannte Basis­verordnung 178/2002 auch das deutsche Lebensmittelrecht umfassend und tiefgreifend beeinflussen. Die Herausgeber aus Wissenschaft, Ministerialbürokratie, Überwachung und Beratung wollen ihre Erfahrungen im Umgang mit dem nicht einfach zu verstehenden und deshalb ebenso wenig einfach zu handhabenden Lebensmittelrecht den Lesern nahe bringen.

Das Grundwerk enthält zunächst die aus der Sicht von Verlag und Herausgebern wichtigsten Vorschriften mit ihren Kommentierungen. In zügiger Reihenfolge sollen Ergänzungslieferungen folgen, um so rasch wie möglich den Nutzern des Kommentars ein vollständiges Werk an die Hand geben zu können. Die Neuordnung des Lebensmittelrechts ist keineswegs abgeschlossen. Die noch im Jahre 2006 zu erwartende Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel wird das Recht der gesundheits- und krankheitsbezogenen Werbeaussagen grundlegend verändern. Das gesamte Werberecht der Lebensmittelwirtschaft, das bisher im Wesentlichen in den Vorschriften der §§ 17 und 18 LMBG geregelt wurde, sich jetzt in den §§ 11 und 12 LFGB wiederfindet, wird danach bedeutend verändert sein.

Von gleicher Wichtigkeit und Bedeutung ist die Information der Öffentlichkeit im Lebensmittelrecht geworden, wie die in Art. 19 Abs. 1 Verordnung 178/2002 vorgezeichnet und in § 40 LFGB ausgeführt, aber keineswegs abschließend geregelt ist. Das zu erwartende Verbraucherinformations­gesetz wird auch hier tiefe Einschnitte bringen. Verlag und Herausgeber werden bemüht sein, auch diese neuen Entwicklungen in den Kommentar einzufügen.

Das LFGB stellt sich – man muss sagen leider – nicht als der gekonnte Entwurf für ein leicht verständliches und transparentes Lebensmittelrecht dar, wie dies von den politisch Verantwortlichen der Öffentlichkeit immer wieder versprochen worden war. Im großen Umfang sind die Vorschriften des LFGB ohne Hinzuziehung der Seitenwechsel einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung 178/2002 nicht zu verstehen und nur schwer anzuwenden. Das gleiche gilt für die Sanktionsvorschriften, die durch eine komplizierte Verweisungstechnik auffallen und die Anwendung des Lebensmittelrechts erschweren und auch häufig den Rechtsunterworfenen kaum einen Fingerzeig bieten können, die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens zu steuern.

Die Zahl der Ermächtigungsnormen ist gegenüber dem LMBG dramatisch gestiegen, verursacht durch die Einbeziehung des Futtermittelrechts in das Lebensmittelrecht. Damit enthalten auch die früher eher im Schatten stehenden Vorschriften des Futtermittelrechts eine neue, besondere Bedeutung.

Von besonderer Bedeutung war es für Verlag und Herausgeber, die kultur- und rechtshistorische Entwicklung des Lebensmittelrechts aufzuzeigen und darzustellen, dass es sich bei dem Lebensmittelrecht nicht nur oder nicht nur überwiegend um Vorschriften mit lediglich technischem Inhalt handelt. Seitenwechsel