Vorwort zur 6. Auflage

W. Kulow

Das Lebensmittelhygienerecht besitzt seine eigene Dynamik. Europäische und nationale Vorschriften werden im Detail verändert, bestehende Lücken geschlossen, wenn auch nicht alle. Durch den weltweiten Handel mit Lebensmitteln werden neue Probleme verursacht, die wissenschaftlich erforscht und bewertet werden. Hinzu kommen neue und neuartige Lebensmittel wie z. B. Insekten, die im mitteleuropäischen Raum nie zuvor verzehrt wurden, zumindest nicht freiwillig. Zahlreiche Gremien beschäftigen sich mit den vielfältigen Risiken und veröffentlichen Lösungsvorschläge, die jedoch zumindest aus Sicht der für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörden nicht immer befriedigend sind.

Seit einigen Jahren plant die EU daher die Reform des Lebensmittelhygienerechts. Nennenswerte Fortschritte sind bisher nicht zu verzeichnen. Die mittlerweile mehr als siebzehn Jahre alten Vorschriften wurden und werden im Detail angepasst. Der „große Wurf “ lässt weiter auf sich warten. Einer der Gründe könnte sein, dass sowohl die Lebensmittelunternehmer, als auch die Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten gelernt haben, mit den europäischen Normen umzugehen. Man begnügt sich, neue EU-Leitlinien herauszugeben, die bei der Interpretation der Rechtsnormen helfen sollen.

Neues hat sich im Bereich der Verordnungen ergeben, die sich überwiegend an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden wenden. Im Mittelpunkt steht die Kontroll­verordnung (VO (EU) 2017/625), die die „alte“ Verordnung (EG) Nr. 882/2004 abgelöst hat. Sie hat eine wesentliche Erweiterung ihrer Kompetenzen erfahren und führt in ihrem Schlepptau eine größere Zahl an delegierten Rechtsakten und Durchführungsverordnungen mit sich. Das gesamte Regelwerk ist trotz seiner Vielfältigkeit überraschend übersichtlich. Das erschließt sich allerdings erst dann, wenn man sich ausgiebig damit beschäftigt.

Wetzlar im März 2022

Dr. Wolfgang Kulow Seitenwechsel