Vorwort

J. P. Heidenreich/R. Kaase

Die neue EU-Kosmetik-VO gilt seit dem 11. Juli 2013. Sie hat die bis dahin bestehenden nationalen Regelungen für kosmetische Mittel (in Deutschland insbesondere die alte Kosmetik­verordnung und die §§ 26 bis 29 LFGB) weitgehend ersetzt und das Kosmetikrecht in der Europäischen Union vereinheitlicht.

Ergänzend zur EU-Kosmetik-VO hat die Europäische Kommission die ebenfalls seit dem 11. Juli 2013 geltende Claims-VO erlassen, die die Zulässigkeit von Werbeaussagen in Bezug auf kosmetische Mittel vereinheitlicht, erfreulicherweise in deutlich weniger strenger Form als die sog. Health-Claims-VO im Lebensmittelrecht.

Neben der EU-Kosmetik-VO und der Claims-VO ist eine Vielzahl weiterer europäischer und nationaler Regelungen zu beachten, unter anderem die am 16. Juli 2014 in Kraft getretene neugefasste deutsche Kosmetikverordnung, die die Vorschriften der EU-Kosmetik-VO ergänzt und konkretisiert.

Der vorliegende Band aus der Reihe „Fragen & Antworten“ gibt einen Überblick über die auf die Herstellung, Verpackung und Bewerbung von kosmetischen Mitteln anwendbaren europäischen und nationalen Rechtsvorschriften. Dabei werden nicht nur die im engeren Sinne dem Kosmetikrecht zuzuordnenden Regelungen erläutert, sondern auch die allgemeinen Vorschriften, die für Hersteller und Händler kosmetischer Mittel relevant sind. Aufgrund des Formats können nicht alle Fragen vertieft behandelt werden. Wir haben daher in den Fußnoten Hinweise auf weiterführende Literatur aufgenommen.

Wir danken Frau Sonja Mroß für die wertvolle Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts.

Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Kritik nehmen wir gerne entgegen.

Hamburg, im September 2014 Seitenwechsel