Vorwort

Th. Reiche/N. Tang/R. Sohmen/W. Martens

Die Bestellungen von Lebensmitteln mittels Telefon oder Internet nehmen stetig zu. Als Kunden waren ursprünglich junge Menschen angesprochen worden, die sich zu fast jeder Tageszeit Lebensmittel und fertige Speisen spontan und bequem nach Hause liefern lassen möchten. Aber auch ältere Menschen, für die der Weg zum Supermarkt zu beschwerlich geworden ist, nutzen vermehrt den Service des Einzelhandels, sich bestellte Ware nach Hause bringen zu lassen. Dazu kommen die Lieferfahrzeuge großer Unternehmen bekannter Marken, die mit den Tiefkühlfahrzeugen Waren direkt zu den Kunden nach Hause liefern.

Den Startpunkt zur Normungsarbeit der DIN 10543 hatte der DIN-Verbraucherrat bereits 2019 gesetzt. Der Norm-Antrag zur Normung der hygienischen Anforderungen an Lebensmittellieferungen im Onlinehandel wurde initiiert, um klare Hygieneanforderungen zum Schutz der Verbraucher bei dieser Handelsform festzulegen.

Die bereits im Vorfeld von einem Konsortium erarbeitete DIN SPEC 91360 „Temperaturkonzept für den Versand von kühlpflichtiger und nicht-kühlpflichtiger Ware im Lebensmittel-Online-Handel“ beschrieb zwar die technischen Details und erforderlichen Prüfungen für Versandsysteme, enthielt aber nicht die jetzt in der DIN 10543 beschriebenen lebensmittelhygienischen Anforderungen. Da eine DIN SPEC nur eine begrenzte Gültigkeit hat, wurden zudem die technischen Inhalte aus der DIN SPEC 91360 in die DIN 10543 mit überführt.

Im Dezember 2017 hatte der DIN-Verbraucherrat die Studie „Lebensmittellieferungen an Endverbraucher (insbesondere Onlinehandel) – Normungsaspekte aus Verbrauchersicht“ herausgegeben. Von Seiten der Vertretung des DIN-Verbraucherrats wurden Seitenwechsel die in der Studie enthaltenen Ergebnisse in die Diskussionen zur Erarbeitung der DIN SPEC 91360 und der DIN 10543 eingebracht. Der Fokus der Untersuchung lag auf der Produktqualität, der Einhaltung der Kühlkette und den hygienischen Vorschriften entlang der Prozesskette sowie der Informationsvermittlung an die Endverbraucher. Die Studie ist kostenlos über den DIN-Verbraucherrat erhältlich.

Im neu gegründeten Arbeitskreis „Lebensmittellieferungen an Endverbraucher (insbesondere Onlinehandel)“ NA 057-02-01-29 AK wurde in großer Runde mit allen interessierten Kreisen der Verbrauchervertretung, der Wissenschaft, den Behördenvertretern der Lebensmittelüberwachung und der Wirtschaft (insbesondere Vertretern der am Markt etablierten Versandhändler) unter Leitung des Arbeitskreis-Vorsitzenden Prof. Dr. med. vet. Eberhard Haunhorst und dem Projektleiter Dr. med. vet. Thomas Reiche intensiv am Dokument gearbeitet. Dazu wurde bereits eingangs die Zielsetzung der Normungsarbeit wie folgt definiert:

„Das Kernstück des Norm-Entwurfs ist die Festlegung von Kriterien für die Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit beim Versand von kühlbedürftigen Lebensmitteln an Endverbraucher. Leicht verderbliche Lebensmittel und auch andere kühlbedürftige Lebensmittel müssen stets unter Einhaltung der Kühlkette transportiert werden“

Im Zuge der Normungsarbeit brach die Corona-Pandemie aus. Das erschwerte einerseits die Sitzungsarbeit, forcierte andererseits die Arbeiten aber auch, da durch die Pandemie der ohnehin wachsende Onlinehandel sprunghaft an Volumen zunahm und die Normung noch dringlicher wurde. Zu den am Markt etablierten Händlern gesellten sich jetzt auch „Start-ups“ hinzu, die nie zuvor als Lebensmittelunternehmer tätig waren. Daher wurde in der Normungsarbeit auch darauf Rücksicht genommen, dieser neuen Zielgruppe eine Hilfestellung zu geben. Die Norm sollte aufzeigen, was für komplexe rechtliche Grundlagen und hygienische Anforderungen auf die neuen Lebensmittelunternehmer zukommen, wenn sie in dieses Marktsegment einsteigen.

Neben den hygienischen Aspekten kam seitens des DIN-Verbraucherrates der Wunsch dazu, entsprechend der vorliegenden Studie auch alle erforderlichen Informationen, welche die Kunden bei der Bestellung und Zustellung erhalten müssen, normativ festzulegen.

Mit der Fertigstellung der Norm und der Veröffentlichung dieses Kommentars hoffen wir Mitarbeiter am Projekt und Autoren dieses Kommentars, einen wesentlichen Beitrag zur Lebensmittelsi Seitenwechsel cherheit und zum Schutz aller Verbraucher im Onlinehandel mit Lebensmitteln erbringen zu können.

für die Autoren

Dr. Thomas Reiche Seitenwechsel