82. Aktualisierung – Februar 2023

Themenübersicht

II.2.1 Infektionsschutz­gesetz IfSG

In der heutigen Aktualisierungslieferung erhalten Sie die aktuelle Fassung des IfSG. Dieses überaus wichtige Gesetz wurde im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 häufigen Anpassungen unterzogen. Daher haben sich umfangreiche Änderungen am Gesetzestext ergeben, die einen vollständigen Austausch in Ihrem Werk notwendig machen.

Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden. Die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeiten zu deren Verhütung sind eine öffentliche Aufgabe. Insbesondere haben die nach Landesrecht zuständigen Stellen über Möglichkeiten des allgemeinen und individuellen Infektionsschutzes sowie über Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote zu informieren.

Da es so viele wichtige Zusammenhänge regelt, ist es von besonders großer Bedeutung für Ihre alltägliche Praxis. Nicht nur bezogen auf die Seuchenkontrolle, sondern insbesondere auch für die Umsetzung der Personal- und Produktionshygiene ist es nicht wegzudenken. Durch die Aktualisierung können Sie nun wieder rechtlich sicher auf den Text zurückgreifen.