51. Aktualisierung – Januar 2024

Diese Verordnung über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel legt seit 2019 die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest. Heute erhalten Sie die letzten Änderungen an dieser wichtigen Verordnung. Beginnend mit Artikel 116, also dem Titel VI „Tätigkeiten der Union“ sind die geänderten Artikel in ihrer neuen Fassung enthalten und wurden von dem Herausgeber kommentiert.

Zusätzlich erhalten Sie mit der heutigen Lieferung die Durchführungs­verordnung (EU) 2019/1793 der Kommission vom 22. Oktober 2019 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009, (EU) Nr. 884/2014, (EU) 2015/175, (EU) 2017/186 und (EU) 2018/1660 der Kommission. Sie regelt die Kontrolle der aus Drittstaaten eingeführten Futtermittel, sodass insbesondere seuchenrelevante und inhaltsstofflich reglementierte Aspekte einheitlich beurteilt werden können. So wird die Futtermittelsicherheit leichter gewährleistet.