Abschnitt 1
Befugnisse der Kartellbehörden
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 32f Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung
§ 32g Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)