Abschnitt 1
Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
§ 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
§ 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
§ 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
§ 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
§ 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen