Abschnitt 5
Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 16 Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
§ 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
§ 17 Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
§ 18 Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
§ 19 Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
§ 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel