Dieses Probenahmeverfahren ist bei der amtlichen Kontrolle der Höchstgehalte an Ochratoxin A, Aflatoxin B1 und Gesamtaflatoxinen in Gewürzen anzuwenden, ausgenommen Gewürze mit relativ großer Partikelgröße (heterogene Verteilung der Mykotoxinkontamination).
E.
Probenahmeverfahren für Gewürze
E.2. Allgemeiner Überblick über das Probenahmeverfahren für Gewürze
E.3. Probenahmeverfahren für Gewürze (Partien ≥ 15 Tonnen)
E.4. Probenahmeverfahren für Gewürze (Partien < 15 Tonnen)
E.5. Probenahme im Einzelhandel
E.6. Spezifisches Probenahmeverfahren für Gewürze, die in Vakuumpackungen gehandelt werden