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Probenahmeverfahren für Fruchtsäfte einschließlich Traubensaft, Traubenmost, Apfelwein und Wein

Dieses Probenahmeverfahren ist anzuwenden bei der amtlichen Kontrolle der Höchstgehalte für

Ochratoxin A in Wein, Traubensaft und Traubenmost und

Patulin in Fruchtsäften, Fruchtnektar, Spirituosen, Apfelwein und anderen fermentierten Getränken, die aus Äpfeln gewonnen werden oder Apfelsaft enthalten.