Dieses Probenahmeverfahren ist anzuwenden bei der amtlichen Kontrolle der Höchstgehalte für
– | Ochratoxin A in Wein, Traubensaft und Traubenmost und |
– | Patulin in Fruchtsäften, Fruchtnektar, Spirituosen, Apfelwein und anderen fermentierten Getränken, die aus Äpfeln gewonnen werden oder Apfelsaft enthalten. |