Kapitel 4
Abholung, Verpackung, Beförderung und Lagerung von Erzeugnissen
Artikel 30 Abholung und Beförderung von Erzeugnissen zu Aufbereitungseinheiten
Artikel 31 Verpackung und Beförderung von Erzeugnissen zu anderen Unternehmern oder Einheiten
Artikel 32a Transport von lebenden Fischen
Artikel 33 Annahme von Erzeugnissen aus anderen Einheiten und von anderen Unternehmern
Artikel 34 Sondervorschriften für die Annahme von Erzeugnissen aus Drittländern