Abschnitt II
Amtliche Kontrollen bei Tieren und Waren an Grenzkontrollstellen
Artikel 47 Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind
Artikel 48 Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen nicht amtlich zu kontrollieren sind
Artikel 49 Amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
Artikel 50 Bescheinigungen und Dokumente, die Sendungen und Teilsendungen begleiten müssen
Artikel 51 Besondere Bestimmungen für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
Artikel 52 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen
Artikel 53 Nicht an Grenzkontrollstellen durchgeführte amtliche Kontrollen
Artikel 55 Entscheidungen über Sendungen
Artikel 57 Verwendung des GGED durch die Zollbehörden
Artikel 58 Format, Fristen und besondere Bestimmungen für die Verwendung des GGED
Artikel 59 Benennung von Grenzkontrollstellen
Artikel 60 Verzeichnisse der Grenzkontrollstellen
Artikel 61 Aufhebung der Zulassung und Wiederbenennung bestehender Grenzkontrolleinheiten
Artikel 62 Aufhebung der Benennung von Grenzkontrollstellen
Artikel 63 Aussetzung der Benennung von Grenzkontrollstellen