Bei der Erstellung eines risikobasierten Systems zur Ermittlung der erforderlichen Kontrollhäufigkeit sind folgende Anforderungen einzuhalten und Kriterien einzubeziehen:
Anlage 1
(zu § 7 Absatz 3)
Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikobasierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben