Diese Leitsätze gelten nicht für Erzeugnisse, deren Zusammensetzung und Kennzeichnung in eigenen rechtlichen Bestimmungen abschließend geregelt sind (z. B. Streichfette, Milchfette, Olivenöl und Kakaobutter)1, 2
Werden Speisefette und Speiseöle und Speisefette mit Zutaten wie z. B. Gewürzen, Pilzen, Pflanzenteilen, Aromen usw. versetzt, finden diese Leitsätze auf das Enderzeugnis keine Anwendung.