Abschnitt 3
Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
§ 17 Durchführung der Güteuntersuchung
§ 18 Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
§ 19 Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
§ 20 Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
§ 21 Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
§ 23 Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
§ 24 Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
§ 25 Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
§ 26 Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
§ 27 Schnelltest auf Hemmstoffe
§ 28 Voruntersuchung auf Hemmstoffe
§ 29 Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627