Teil B
Absichtliche Freisetzung von GVO zu anderen Zwecken als dem Inverkehrbringen
Artikel 6 Standardzulassungsverfahren
Artikel 7 Differenzierte Verfahren
Artikel 8 Verfahren bei Änderungen und neuen Informationen
Artikel 9 Anhörung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Artikel 10 Berichterstattung der Anmelder über Freisetzungen
Artikel 11 Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und der Kommission