Dieses Probenahmeverfahren ist anzuwenden bei der amtlichen Kontrolle der Höchstgehalte für
– | Aflatoxin B1 und Gesamtaflatoxine in Trockenobst, mit Ausnahme von getrockneten Feigen, und |
– | Ochratoxin A in getrockneten Weintrauben (Korinthen, Rosinen und Sultaninen). |