Dieses Probenahmeverfahren ist bei der amtlichen Kontrolle der Höchstgehalte an Ochratoxin A in gerösteten Kaffeebohnen, gemahlenem geröstetem Kaffee; löslichem Kaffee; Süßholzwurzel und Süßholzauszug anzuwenden.
G.
Probenahmeverfahren für Kaffee, Kaffeeerzeugnisse, Süßholzwurzel und Süßholzauszug