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Probenahmeverfahren für Säuglingsnahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder

Dieses Probenahmeverfahren ist anzuwenden bei der amtlichen Kontrolle der Höchstgehalte für:

Aflatoxine, Ochratoxin A und Fusarientoxine in Säuglingsnahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder,

Aflatoxine und Ochratoxin A in diätetischen Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (außer Milch und Milcherzeugnisse), die eigens für Säuglinge bestimmt sind, und

Patulin in Säuglingsnahrung und anderen Lebensmitteln als Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder. Für die Kontrolle der Höchstgehalte von Patulin in Apfelsaft und festen Apfelerzeugnissen für Säuglinge und Kleinkinder gilt das Probenahmeverfahren wie in Anhang I Teil I beschrieben.