Anhang I

Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln8


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Für die für die Kontrolle der Einhaltung der EU-Vorschriften über Aflatoxine zuständigen Behörden ist unter folgender Internetadresse ein Leitfaden zugänglich. Er enthält zusätzliche praktische Informationen, die jedoch den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung nachgeordnet sind: http://europa.eu.int/comm/food/food/chemicalsafety/contaminants/aflatoxin_guidance_en.pdf.