Anhang I
Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln8
B. Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse
E. Probenahmeverfahren für Gewürze
G. Probenahmeverfahren für Kaffee, Kaffeeerzeugnisse, Süßholzwurzel und Süßholzauszug
H. Probenahmeverfahren für Fruchtsäfte einschließlich Traubensaft, Traubenmost, Apfelwein und Wein
I. Probenahmeverfahren für feste Apfelerzeugnisse
J. Probenahmeverfahren für Säuglingsnahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder
Für die für die Kontrolle der Einhaltung der EU-Vorschriften über Aflatoxine zuständigen Behörden ist unter folgender Internetadresse ein Leitfaden zugänglich. Er enthält zusätzliche praktische Informationen, die jedoch den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung nachgeordnet sind: http://europa.eu.int/comm/food/food/chemicalsafety/contaminants/aflatoxin_guidance_en.pdf.