Abschnitt 2
Zulassun bestimter Arten von Aquakulturbetrieben
Artikel 176 Zulassung bestimmter Aquakulturbetriebe und delegierte Rechtsakte
Artikel 177 Zulassung von Gruppen von Aquakulturbetrieben durch die zuständige Behörde
Artikel 178 Zulassung eines Betriebs als geschlossener Aquakulturbetrieb
Artikel 180 Pflicht der Unternehmer, Informationen bereitzustellen, um eine Zulassung zu erlangen
Artikel 181 Erteilung von Zulassungen, Bedingungen für Zulassungen und delegierte Rechtsakte
Artikel 182 Umfang der Zulassung der Betriebe
Artikel 183 Verfahren für die Erteilung der Zulassung durch die zuständige Behörde
Artikel 184 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Zulassungen urch die zuständige Behörde