Artikel 9 Allgemeine Produktionsvorschriften

Artikel 10 Umstellung

Artikel 11 Verbot der Verwendung von GVO

Artikel 12 Vorschriften für die Pflanzenproduktion

Artikel 13 Besondere Bestimmungen über die Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material

Artikel 14 Vorschriften für die Tierproduktion

Artikel 15 Produktionsvorschriften für Algen und Aquakulturtiere

Artikel 16 Produktionsvorschriften für verarbeitete Lebensmittel

Artikel 17 Produktionsvorschriften für verarbeitete Futtermittel

Artikel 18 Produktionsvorschriften für Wein

Artikel 19 Produktionsvorschriften für Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird

Artikel 20 Fehlen spezifischer Produktionsvorschriften für bestimmte Tierarten und bestimmte Arten von Aquakulturtieren

Artikel 21 Produktionsvorschriften für Erzeugnisse, die nicht unter die in den Artikeln 12 bis 19 aufgeführten Kategorien von Erzeugnissen fallen

Artikel 22 Ausnahmen von den Produktionsvorschriften

Artikel 23 Abholung, Verpackung, Beförderung und Lagerung

Artikel 24 Zulassung von Erzeugnissen und Stoffen, die in der ökologischen/biologischen Produktion verwendet werden

Artikel 25 Zulassung von nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete ökologische/biologische Lebensmittel durch die Mitgliedstaaten

Artikel 26 Erhebung von Daten zur Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und ökologischen/biologischen juvenilen Aquakulturtieren

Artikel 27 Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf einen Verstoß

Artikel 28 Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe

Artikel 29 Zu ergreifende Maßnahmen bei Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen