Kapitel II
Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen und Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen in der Aufmachung und Kennzeichnung anderer Lebensmittel
Artikel 9 Aufmachung und Kennzeichnung
Artikel 10 Rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen von Spirituosen
Artikel 11 Zusammengesetzte Begriffe
Artikel 13 Zusätzliche Vorschriften für die Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung
Artikel 14 Angabe des Herkunftsorts
Artikel 15 Für die Bezeichnungen von Spirituosen verwendete Sprachen
Artikel 16 Verwendung eines Logos der Union für geografische Angaben
Artikel 17 Verbot von Kapseln und Folien aus Blei
Artikel 18 Referenzanalysemethoden der Union