Abschnitt 4
TRACES
Artikel 36 Zugang zu Daten, Informationen und Unterlagen in TRACES
Artikel 37 Austausch zwischen TRACES und anderen elektronischen Systemen
Artikel 38 Behördliche Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten bei in die Union verbrachten Sendungen
Artikel 40 Format des GGED und Anweisungen für seine Vorlage und Verwendung
Artikel 41 Verwendung eines elektronischen GGED
Artikel 43 Verzeichnis der Kontrolleinheiten
Artikel 44 Verzeichnis der Grenzkontrollstellen und der Kontrollstellen