Teil A: Produkte pflanzlichen Ursprungs, denen 2021, 2022 und 2023 Proben zu entnehmen sind11
Teil B: Produkte tierischen Ursprungs, denen 2021, 2022 und 2023 Proben zu entnehmen sind12
Teil C: Zu überwachende Pestizid-/Produkt-Kombinationen in/auf Produkten pflanzlichen Ursprungs
Teil D: Zu überwachende Pestizid-/Produkt-Kombinationen in/auf Produkten tierischen Ursprungs
In Bezug auf die zu untersuchenden Rohwaren sind die Teile der Produkte, für die die RHG gelten, bei dem Haupterzeugnis der Gruppe oder Untergruppe gemäß Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2018/62 zu untersuchen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
In Bezug auf die zu untersuchenden Rohwaren sind die Teile der Produkte, für die die RHG gelten, bei dem Haupterzeugnis der Gruppe oder Untergruppe gemäß Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2018/62 zu untersuchen, sofern nichts anderes bestimmt ist.