Teil VI

Spezifische Vorschriften für den Eingang bestimmter waren gemäß den Artikeln 3 und 5, deren endgültiger Bestimmungsort außerhalb der Union liegt, und für den Eingang bestimmter waren, die aus der Union stammen und dorthin Zurückkehren

Artikel 176 Anforderungen an die Durchfuhr durch die Union

Artikel 177 Zusätzliche Anforderungen an den Eingang in die Union von bestimmten Huftieren, die aus der Union stammen, zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorführungen oder Shows in ein Drittland, Gebiet oder eine Zone derselben und anschließend wieder zurück in die Union verbracht werden

Artikel 178 Spezifische Anforderungen an den Eingang in die Union von Huftieren, Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Wassertieren, die bzw. das aus der Union stammen bzw. stammt und infolge des durch ein Drittland oder Gebiet verweigerten Eingangs in die Union zurückkehren bzw. zurückkehrt

Artikel 179 Spezifische Anforderungen an den Eingang in die Union von anderen Tieren als Huftieren, Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Wassertieren, die aus der Union stammen und infolge des durch ein Drittland oder Gebiet verweigerten Eingangs in die Union zurückkehren

Artikel 180 Spezifische Anforderungen an den Eingang von Zuchtmaterial und abgepackten Erzeugnissen tierischen Ursprungs, das bzw. die aus der Union stammt bzw. stammen und infolge der Verweigerung des Eingangs in ein Drittland oder Drittlandsgebiet in die Union zurückkehrt bzw. zurückkehren

Artikel 181 Spezifische Anforderungen an den Eingang von unverpackten oder als Massengut beförderten Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus der Union stammen und infolge der Verweigerung des Eingangs in ein gelistetes Drittland oder Drittlandsgebiet in die Union zurückkehren

Artikel 182 Spezifische Anforderungen an den Eingang von unverpackten oder als Massengut beförderten Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus der Union stammen und infolge der Verweigerung des Eingangs in ein nicht gelistetes Drittland in die Union zurückkehren