Anhang IV

Anweisungen für das Ausfüllen der amtlichen Bescheinigung nach Artikel 4 der Durchführungs­verordnung (EU) 2020/1158 der Kommission über die Einfuhrbedingungen für Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl