Anhang IV

Muster der Veterinärbescheinigungen für Schlachttieruntersuchungen im Herkunftsbetrieb

Anhang IV enthält die folgenden Musterveterinärbescheinigungen:

Kapitel 1:

Muster der Veterinärbescheinigung für lebende Tiere, die vor der Beförderung zum Schlachtbetrieb einer Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb unterzogen werden, gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission

Kapitel 2:

Muster der Veterinärbescheinigung für zur Erzeugung von Stopfleber („Foie gras“) bestimmtes und verzögert ausgeweidetes Geflügel, das im Herkunftsbetrieb geschlachtet wird, gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission

Kapitel 3:

Muster der Veterinärbescheinigung für Farmwild, Hausrinder, Hausschweine und Hausequiden, die im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden, gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission

Kapitel 4:

Muster der Veterinärbescheinigung für im Herkunftsbetrieb geschlachtetes Farmwild gemäß Anhang III Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und Artikel 6 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624

Kapitel 5:

Muster der Veterinärbescheinigung im Fall einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission