12

Die Teile der Rohwaren, für die RHG gelten, sind bei dem Haupterzeugnis der Gruppe oder Untergruppe gemäß Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2018/62 der Kommission (ABl. L 18 vom 23.1.2018, S. 1) zu untersuchen, sofern nichts anderes bestimmt ist.

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Die Teile der Rohwaren, für die RHG gelten, sind bei dem Haupterzeugnis der Gruppe oder Untergruppe gemäß Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2018/62 der Kommission (ABl. L 18 vom 23.1.2018, S. 1) zu untersuchen, sofern nichts anderes bestimmt ist.