XIV-0.1

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Durchführungs­verordnung (EU) 2022/2105 der Kommission mit Vorschriften für die Konformitätskontrolle der Vermarktungsnormen für Olivenöl und Methoden zur Analyse der Merkmale von Olivenöl

Vom 29. Juli 2022

Änderungshistorienicht-amtliches Inhaltsverzeichnis

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates1, insbesondere auf Artikel 90a Absatz 6 Buchstaben b und c und Artikel 91 Buchstaben b, d und g,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates2 aufgehoben und ersetzt. Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 enthält Vorschriften über Vermarktungsnormen für Olivenöl und ermächtigt die Kommission, diesbezüglich delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Um das reibungslose Funktionieren des Olivenölmarktes im neuen Rechtsrahmen sicherzustellen, müssen bestimmte Vorschriften im Wege solcher Rechtsakte erlassen werden.

(2)

Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Vermarktungsnormen der Union für Olivenöl und der Durchführung von Konformitätskontrollen aus den letzten zehn Jahren zeigen, dass der Rechtsrahmen vereinfacht und präzisiert werden muss. Ähnliche und einander ergänzende Anforderungen sollten überarbeitet werden, um Wiederholungen und potenzielle Unstimmigkeiten zu vermeiden.

(3)

Die Mitgliedstaaten sollten Konformitätskontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob die in Anhang VIII Teil VII der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 genannten Erzeugnisse den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission3 entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Übereinstimmung zwischen Etikett und Inhalt des Behältnisses. Die Einführung von Mindestkontrollvorschriften für alle Mitgliedstaaten dürfte auch zur Betrugsbekämpfung beitragen. Auch wenn die Mitgliedstaaten am besten in der Lage sind, zu ermitteln und zu entscheiden, welche Behörden für die Anwendung dieser Verordnung zuständig sein sollten, sollten sie die Kommission über diese zuständigen Behörden unterrichten, um eine angemessene Kommunikation mit den entsprechenden Behörden der anderen Mitgliedstaaten und mit der Kommission zu gewährleisten.

(4)

Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet sein, der Kommission jährlich einen Bericht mit Informationen über die im Vorjahr durchgeführten Konformitätskontrollen vorzulegen, um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten. Um die Erhebung und Übermittlung vergleichbarer Daten, die anschließende Zusammenfügung dieser Daten in unionsweite Statistiken und die Erstellung von Berichten der Kommission über Konformitätskontrollen in der gesamten Union zu erleichtern, sollte ein einheitliches Musterformular für Jahresberichte bereitgestellt werden.

(5)

Um zu überprüfen, ob Olivenöl den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 entspricht, und um den Verbraucherschutz zu maximieren, sollten die zuständigen Behörden Konformitätskontrollen auf der Grundlage einer Risikoanalyse durchführen.

(6)

Da die Kontrollen bei den Marktteilnehmern, die für die Erzeugung oder das erstmalige Inverkehrbringen von Olivenöl verantwortlich sind, in dem Mitgliedstaat erfolgen müssen, in dem sie ansässig sind, ist ein Verfahren für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, in denen das Olivenöl erzeugt und vermarktet wird, vorzusehen.

(7)

Im Rahmen der Kontrollen sollten die Mitgliedstaaten festlegen, welche Nachweise für die verschiedenen Begriffe, die auf dem Etikett verwendet werden können, vorzulegen sind. Zu diesen Nachweisen sollten Tatsachen, Analyseergebnisse oder zuverlässige Aufzeichnungen sowie Verwaltungs- oder Buchführungsdaten gehören.

(8)

Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, Verpackungsbetriebe in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen, um die Kontrolle der Konformität des Erzeugnisses mit den obligatorischen und fakultativen Angaben auf dem Etikett gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 zu erleichtern.

(9)

Die Merkmale der verschiedenen Olivenölarten sollten in der gesamten Union einheitlich bestimmt werden. Zu diesem Zweck sollte in den Rechtsvorschriften der Union festgelegt werden, welche Methoden der chemischen Analyse und der organoleptischen Bewertung anzuwenden sind. Da die Union Mitglied des Internationalen Olivenrates (IOR) ist, sollten bei der Durchführung der Konformitätskontrollen die vom IOR festgelegten Methoden angewandt werden.

(10)

Um eine einheitliche Probenahme für die Konformitätskontrollen zu gewährleisten, sollte ein Probenahmeverfahren für Olivenöl festgelegt werden. Damit die Analysen unter angemessenen Bedingungen und unter Berücksichtigung der Entfernungen zwischen den Regionen durchgeführt werden, sollten unterschiedliche Fristen für die Versendung der Proben an das Labor nach der Probenahme festgelegt werden.

(11)

Die Mitgliedstaaten sollten überprüfen, ob Olivenöl, das in der Union in Verkehr gebracht wird, den in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2104 festgelegten Merkmalen entspricht. Hinsichtlich der Einstufung von Ölen sollten die Prüfergebnisse mit den in der genannten Verordnung festgelegten Grenzwerten abgeglichen werden, die der Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit der verwendeten Analysemethoden Rechnung tragen.

(12)

Die IOR-Methode zur Bewertung der organoleptischen Merkmale nativer Olivenöle umfasst die Bildung von Gruppen von ausgewählten und geschulten Prüfern. Um eine einheitliche Durchführung zu gewährleisten, sollten Mindestanforderungen für die Zulassung von Gruppen festgelegt werden. Da einige Mitgliedstaaten solche Prüfergruppen nicht ohne Weiteres zusammenstellen können, muss ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, in anderen Mitgliedstaaten zugelassene Prüfergruppen zu befassen.

(13)

Die Anwendung der IOR-Methode zur Bewertung der organoleptischen Merkmale nativer Olivenöle erfordert, dass ein Verfahren verfügbar ist, wie im Falle von bei Abweichungen zwischen der angegebenen und der von der Prüfergruppe zugewiesenen Kategorie umzugehen ist.

(14)

Damit das einwandfreie Funktionieren der für die Einfuhr von Trester und anderen Rückständen geltenden Abschöpfungsregelung gewährleistet ist, muss ein einheitliches Verfahren zur Bestimmung des Ölgehalts dieser Erzeugnisse vorgesehen werden.

(15)

Die Mitgliedstaaten sollten Sanktionen bei Verstößen gegen die Vermarktungsnormen für Olivenöl auf nationaler Ebene festlegen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

(16)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:


1

ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

2

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1).

3

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2104 der Kommission vom 29. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Olivenöl und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission und der Durchführungs­verordnung (EU) Nr. 29/2012 der Kommission (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts).