Kapitel V
Ermittlungs- und Durchsetzungsmechanismen für weitverbreitete unlautere Handelspraktiken mit grenzüberschreitender Dimension
Artikel 18 Einleitung einer koordinierten Aktion und Benennung eines Koordinators
Artikel 19 Gründe für eine Ablehnung der Teilnahme an der koordinierten Aktion
Artikel 20 Ermittlungen im Rahmen koordinierter Aktionen
Artikel 21 Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Aktionen
Artikel 22 Einstellung der koordinierten Aktion