2.1

Kapitel III – Übertragung bestimmter Aufgaben der zuständigen Behörden (Artikel 28 bis 33 der OCR)

In Titel II Kapitel III der OCR sind einerseits die Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle (Artikel 28 bis 30 der OCR) und andererseits die Bedingungen für die Übertragung von Aufgaben in Bezug auf andere amtliche Tätigkeiten (Artikel 31 der OCR) festgelegt. In Artikel 32 der OCR sind die Pflichten von beauftragten Stellen und natürlichen Personen festgelegt. Artikel 33 der OCR enthält die Pflichten der übertragenden zuständigen Behörden.

Zusätzliche Vorschriften über die Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle oder Aufgaben in Bezug auf andere amtliche Tätigkeiten können in spezifischen EU-Vorschriften festgelegt werden. Zum Beispiel sind im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion in Artikel 40 der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen zusätzliche Vorschriften über die Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle oder Aufgaben im Zusammenhang mit anderen amtlichen Tätigkeiten auf „Kontrollstellen“ festgelegt.