3.4.2

NRL

NRL unterliegen nicht den in Artikel 99 Absatz 3 der OCR beschriebenen Kommissionskontrollen. Die Tätigkeiten der NRL können jedoch in die Kommissionskontrollen zur Überprüfung der Funktionsweise der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 116–119 der genannten Verordnung einbezogen werden.