Vorwort

Lebensmittelunternehmen verarbeiten europaweit täglich eine Vielzahl von Erzeugnissen tierischen Ursprungs. Hierbei fallen erhebliche Mengen an Material an, die nicht (mehr) als Lebensmittel verwendet oder verzehrt werden sollen. Gemeinhin werden diese Stoffe als „Lebensmittelabfälle“ bezeichnet.

Anh. II Kap. VI der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 widmet sich dem Umgang mit „Lebensmittelabfällen“. Das Kapitel ist kurz und übersichtlich. Inhaltlich bestimmt es, dass Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle so rasch wie möglich aus Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, entfernt werden müssen, damit eine Anhäufung dieser Abfälle vermieden wird.

Weiterhin sollen Lebensmittelabfälle, ungenießbare Nebenerzeugnisse und andere Abfälle in verschließbaren Behältern gelagert werden und es müssen geeignete Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen getroffen werden. Rudimentär heißt es weiterhin, dass Abfallsammelräume so konzipiert und geführt werden müssen, dass sie sauber und erforderlichenfalls frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können. Zuletzt sollen alle Abfälle nach geltendem Gemeinschaftsrecht hygienisch einwandfrei und umweltfreundlich entsorgt werden und es ist streng darauf zu achten, dass Lebensmittel weder direkt noch indirekt durch sie kontaminiert werden.

Die vorgenannten Regelungen verleiten zu der Annahme, dass der Umgang mit Lebensmittelabfällen, insbesondere solchen tierischen Ursprungs, rechtlich nur spärlich geregelt ist. Tatsächlich ist jedoch das Gegenteil der Fall, da sich eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen mit „Lebensmittelabfällen“, wenn auch unter anderer Bezeichnung („tierische Nebenprodukte“), beschäftigt.

Aufgrund der Vielzahl der regelmäßig eingehenden Fragen zu diesem Rechtsbereich sowie des Fehlens von Übersichten und Leitlinien, soll dieses Werk dem Interessierten sowie dem Praktiker einen Einstieg in die Materie des tierischen Nebenprodukterechts geben.

An dieser Stelle möchte ich den zahlreichen Unterstützern, Sachverständigen und Ansprechpartnern in den amtlichen Überwachungen der Bun Seitenwechsel desländer, den Landesoberbehörden sowie den Landesministerien danken, die trotz ihrer erheblichen Arbeitsbelastung stets ein offenes Ohr für Diskussionen und Fragen hatten und bereitwillig praktische Zusammenhänge und Erfahrungen aus der Überwachung mit mir geteilt haben. Mein weiterer Dank gilt meinen Kollegen Sascha Schigulski und Manuel Immel sowie Sandra Idel und Sandra Vogel, die erheblich zur Fertigstellung dieses Werkes beigetragen haben.

Gummersbach, im August 2018

Dr. Clemens David Comans Seitenwechsel