Die Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Oktober 2010 (BGBl. I S.1313) ist am 9. Oktober 2010 in Kraft getreten. Nach Abstimmung mit den für das Veterinärwesen zuständigen Landesbehörden werden zur Ausführung der Verordnung folgende Hinweise gegeben: