Die Harmonisierten IUPAC-Richtlinien für die Einzellaborvalidierung von Analysenmethoden wurden durch Bezugnahme für Codex-Zwecke mit der folgenden Anmerkung zum Titel angenommen.
Anmerkung:
Die Definitionen gelten nur für den Zweck der Richtlinien und sind nicht generell für Codex-Zwecke anwendbar.