Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an Anlagen
§ 18 Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe
§ 19 Anforderungen an die Entwässerung
§ 20 Rückhaltung bei Brandereignissen
§ 21 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei Rohrleitungen
§ 22 Anforderungen bei der Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung