O 4.17

Richtlinien zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter

Vom 5. März 2024

(BLE, März 2024)
nicht-amtliches Inhaltsverzeichnis

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gibt gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz, MOG) folgende Richtlinie zur Durchführung der Intervention von Butter im Jahr 2024 bekannt: