Abschnitt 14
Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
§ 61 Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge
§ 62 Beurteilung von Gefährdungen und Risiken
§ 64 Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen
§ 66 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter
§ 67 Information der betroffenen Verbraucher
§ 68 Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec.