Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§ 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
§ 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
§ 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
§ 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
§ 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
§ 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
§ 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
§ 40 Träger der Unterhaltungslast