V 1.11

Durchführungs­verordnung (EU) 2016/481 der Kommission zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

Vom 1. April 2016

(ABl. Nr. L 87/24)
nicht-amtliches Inhaltsverzeichnis

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere auf die Artikel 247, 248 und 249,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, die ab dem 1. Mai 2016 gilt, ist der Zollkodex der Union festgelegt. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 mit Wirkung vom 1. Mai 2016. Außerdem werden der Kommission mit der Verordnung Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte zwecks Ergänzung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des Zollkodex der Union und zum Erlass von Durchführungsrechtsakten zur Sicherstellung einheitlicher Durchführungsbedingungen übertragen.

(2) Die Kommission hat ihre Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte durch Annahme der delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 ausgeübt. Die Kommission hat ihre Befugnis zum Erlass von Durchführungsrechtsakten durch Annahme der Durchführungs­verordnung (EU) 2015/2447 ausgeübt. Diese beiden Verordnungen gelten ebenfalls ab dem 1. Mai 2016.

(3) Die Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 wird ab dem Tag des Beginns der Anwendung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 und der Durchführungs­verordnung (EU) 2015/2447 gegenstandslos und sollte daher mit Wirkung von diesem Tag aufgehoben werden.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: