Abschnitt 1

Beihilfen für in der Primärproduktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige KMU

Artikel 14 Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Artikel 15 Beihilfen für die landwirtschaftliche Flurbereinigung

Artikel 16 Investitionsbeihilfen für die Aussiedlung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden

Artikel 17 Beihilfen für Investitionen in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Artikel 18 Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte und Existenzgründungsbeihilfen für landwirtschaftliche Tätigkeiten

Artikel 19 Gründungsbeihilfen für Erzeugergruppierungen und -organisationen im Agrarsektor

Artikel 20 Beihilfen für die Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen

Artikel 21 Beihilfen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen

Artikel 22 Beihilfen für Beratungsdienste

Artikel 23 Beihilfen für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe

Artikel 24 Beihilfen zur Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Artikel 25 Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen

Artikel 26 Beihilfen zu den Kosten für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen oder Pflanzenschädlingen und Beihilfen zur Beseitigung der durch Tierseuchen oder Pflanzenschädlinge entstandenen Schäden

Artikel 27 Beihilfen für den Tierhaltungssektor und Beihilfen für Falltiere

Artikel 28 Beihilfen für die Zahlung von Versicherungsprämien und für Finanzbeiträge für Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 29 Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden

Artikel 30 Beihilfen für die Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft

Artikel 31 Beihilfen für Tierwohlverpflichtungen

Artikel 32 Beihilfen für die Zusammenarbeit im Agrarsektor