Abschnitt 6
Beihilfen für den Forstsektor
Artikel 41 Beihilfen für die Aufforstung und die Anlage von Wäldern
Artikel 42 Beihilfen für Agrarforstsysteme
Artikel 43 Beihilfen für die Vorbeugung von Schäden und die Wiederherstellung von Wäldern
Artikel 46 Beihilfen für Waldumwelt- und -klimaleistungen und die Erhaltung von Wäldern
Artikel 47 Beihilfen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen im Forstsektor
Artikel 48 Beihilfen für Beratungsdienste im Forstsektor
Artikel 51 Erhaltung genetischer Ressourcen in der Forstwirtschaft
Artikel 52 Gründungsbeihilfen für Erzeugergruppierungen und -organisationen im Forstsektor