Zweck dieser Bekanntmachung der Kommission ist es, Unternehmen und nationalen Behörden Orientierungshilfe zu geben bei der Anwendung des Prinzips der mengenmäßigen Angabe von Lebensmittelzutaten (QUID – Quantitative Ingredients Declaration) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates1 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (im Folgenden die „Verordnung“). Die Bekanntmachung ersetzt und ergänzt die gemäß Artikel 7 der Richtlinie 79/112/EWG des Rates2 angenommenen QUID-Leitlinien.

Sie spiegelt die Beratungen der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) der Kommission mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel wider.

Diese Bekanntmachung greift einer Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union nicht vor.


1

ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18.

2

ABl. L 33 vom 8.2.1979, S. 1