I 6.3
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung – SchHaltHygV)
Vom 2. April 2014
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I 6.3
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung – SchHaltHygV)
Vom 2. April 2014
Geändert durch | Datum | Fundstelle | Änderung in | Änderungsart/Gültigkeit |
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Art. 18 der 4. VO zur Änd. tierseuchenrechtlicher Verordnungen | 17.04.2014 | Änderung m.W.v. 01.05.2014 | ||
Art. 5 der VO zur Änd. tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung | 29.12.2014 | Änderung m.W.v. 01.01.2015 | ||
Art. 134 des G zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes | 29.03.2017 | Änderung m.W.v. 05.04.2017 |