Abschnitt 2
Anforderungen an das Halten von Kälbern
§ 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
§ 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
§ 7 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
§ 9 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen