Titel 2
Allgemeine Tiergesundsheitsanforderungen an den Eingang von Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und deren anschließende Verbringung und Handhabung
Artikel 3 Pflichten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 4 Datum der Bescheinigung von Sendungen
Artikel 5 Pflichten der Unternehmer
Artikel 8 Allgemeine Anforderungen an den Herkunftsbetrieb der Tiere
Artikel 9 Probenahme, Laboruntersuchungen und andere Tests
Artikel 10 Seuchenfreiheit des Herkunftsorts und spezifische Bedingungen